Wie alle anderen "Verantwortlichen" im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen auch die Schulen darüber informieren, wie sie personenbezogene Daten verarbeiten. Das hier als Download bereitgestellte Muster für Online-Datenschutzhinweise staatlicher Schulen ist mit dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt. Es weist auf die wesentlichen Datenverarbeitungen im Schulbetrieb hin und hilft den Schulen, rechtssicher ihrer Informationspflicht nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nachzukommen. Die beigefügten Anwendungsvorgaben sind zu beachten.